Vor über zwei Jahren hatte die Landesregierung Maßnahmen zur Zukunftsfähigkeit der Landesverwaltung auf den Weg gebracht. Danach sollten die auch gemeinsam mit dem dbb m-v erörterten Änderungen im Besoldungs- und Beamtenrecht noch in dieser, im September endenden, Legislatur eine besondere Bedeutung bekommen.
„Trotz der damals nicht absehbaren Coronakrise und weiterer Einflüsse durch entsprechende Bundesverfassungsgerichtsurteile ist seitens der Exekutive mit Hochdruck am Gesetzentwurf gearbeitet worden", so dbb Landesvorsitzender Dietmar Knecht, „dies wurde vom dbb m-v stets eingefordert, begleitet und wird nun begrüßt.“
Die umfassenden Änderungen bei der Besoldung und Versorgung sowie im Beamtenrecht dienten dem Ziel, die Attraktivität der Landesverwaltung zu erhöhen und diese gegenüber der Wirtschaft, aber auch gegenüber anderen Bundesländern, insbesondere den Nachbarländern, konkurrenzfähig zu halten. Gleichzeitig sei es notwendig, sowohl das Bestandspersonal zu motivieren als auch Jobs im öffentlichen Dienst für junge Menschen bei der Berufswahl interessant zu machen.
Besonders falle laut Knecht auf, dass zunächst die Zulagen für Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug erhöht und später dynamisiert werden sollen. Geplant seien darüber hinaus Vereinfachungen, Vereinheitlichungen und die Einführung neuer Zulagen.
„Viele langjährige Forderungen des dbb m-v haben in das Gesetzespaket Einzug gehalten“, kommentierte der dbb Landeschef die heutige Beschlussfassung im Landtag, „der Beschluss stellt ein sicheres Fundament für weitere Verbesserungen in der nächsten Legislaturperiode dar. So sind strukturelle Verbesserungen der Besoldung weiter im Auge zu behalten – nur das nachzumachen, was beispielsweise Hamburg macht, beseitigt noch nicht die Magnetwirkung Hamburgs insbesondere auf junge Leute“.
Finanziell bedeutet die Gesetzesnovelle für jeden Polizisten in einem ersten Schritt 8,78 € mehr. In einem zweiten Schritt wird dann die sogenannte Polizeizulage in Höhe von derzeit 136,45 € an künftige lineare Besoldungsanpassungen gekoppelt . Ähnliches gilt für Feuerwehr und Strafvollzug, dort beträgt die Erhöhung 31,85 € auf 127,38 €. Aus Sicht des dbb m-v und seiner Mitgliedsgewerkschaften wäre darüber hinaus auch die Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage, die 1999 abgeschafft wurde und in den Ländern sukzessive gerade wieder eingeführt wird, eine zusätzliche Möglichkeit der Motivation der Beschäftigten.
Der dbb m-v hatte im Gesetzgebungsverfahren weitere Verbesserungen und Vereinfachungen vorgeschlagen, die allerdings nunmehr keine Berücksichtigung fanden. Dazu gehört die Streichung der Höchstaltersgrenze für Verbeamtungen bis zum Lebensalter von 40 Jahren sowie der Zuverlässigkeitsprüfung (Regelanfrage) ausschließlich für Polizeikräfte und Teilbereiche der Justiz.
„Völlig widersprüchlich ist es für mich, einerseits die besten Köpfe für das Land halten und gewinnen zu wollen und andererseits gleichzeitig die zusätzliche Hürde des Verbeamtungshöchstalters beizubehalten. Das ist kontraproduktiv und nicht mehr zeitgemäß. Nichts stünde fiskalisch gegen die Regelungen Thüringens. Dort wird verbeamtet, wer noch zwanzig Dienstjahre bis zum aktuell gültigen Pensionsalter zu absolvieren hat. Wir bezweifeln darüber hinaus gemeinsam mit dem Landesdatenschutzbeauftragten nach wie vor die Verfassungsmäßigkeit der Regelanfrage und deren Vereinbarkeit mit unseren aktuellen Datenschutzrichtlinien. Wir sind der Ansicht, dass alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes - egal ob Beamte oder Tarifkräfte - mit den Füßen fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stehen haben", betonte der dbb Landesvorsitzende.