Die erste Ausbildungsklasse zur Justizfachwirtin / zum Justizfachwirt hat am 1. September mit der Ausbildung begonnen. Erstmals wird in Mecklenburg-Vorpommern eine Beamtenausbildung für die Tätigkeit in den Serviceeinheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften angeboten. Damit wird eine langjährige Forderung der Deutschen Justizgewerkschaft M-V umgesetzt.
Im Vergleich zur bisherigen Ausbildung zu Justizfachangestellten wird die Ausbildung kompakter strukturiert und daher ein Jahr kürzer. Für diese zwei Jahre werden die Auszubildenden in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ernannt. Den praktischen Teil der Ausbildung koordiniert das Oberlandesgericht Rostock. Partnerin des theoretischen Teils ist nun in enger Abstimmung mit dem OLG die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege in Güstrow.
Noch gibt es Ausbildungsklassen des bisherigen Berufsbildes der Justizfachangestellten. Diese Ausbildung wird dann in zwei Jahren vollständig durch den neuen Ausbildungsgang abgelöst werden. Wir brauchen in der Justiz in allen Bereichen weiterhin den gut ausgebildeten Nachwuchs, so auch in den Serviceeinheiten.
Die Justizfachwirtin bzw. der Justizfachwirt vernetzt die Arbeitsabläufe der Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger und den Sozialen Diensten der Justiz mit der Geschäftsstelle. Sie sind Ansprechpersonen für ratsuchende Menschen und treffen auf sehr unterschiedliche Lebenssituationen wie Anliegen der Bürgerinnen und Bürger. Das macht diesen Beruf sehr abwechslungsreich.
Wir danken insbesondere unserer Justizministerin, Frau Bernhardt, für ihren Einsatz zur Implementierung der neuen Ausbildungsgänge.