Die DJG M-V veranstaltete am 31.08.2022 in Rostock einen Gewerkschaftstag. Während am Vormittag der Vorstand mit interessierten Mitgliedern der Gewerkschaft zu einer Sitzung zusammenkam, fand am Nachmittag ein erstes gemeinsames Gespräch mit unserer neuen Justizministerin, Frau Bernhardt, im Kaminzimmer des OLG Rostocks statt. Als weiteren Gast in unserer Runde durften wir zu unserem Gewerkschaftstag den Landesvorsitzenden des dbb m-v, Herrn Knecht begrüßen.
Thematisch haben wir uns mit unserer Ministerin über die Eingruppierung der Geschäftsstellenmitarbeiter*innen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften bzw. deren Möglichkeiten zur Verbeamtung auseinandergesetzt und die nach wie vor kaum vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten der Justiz-(fach)angestellten besprochen. Weiterhin wurde auch die entsprechend "niedrig" ausgefallene Dienstpostenbewertung unter der Vorgängerregierung im ehemals einfachen, mittleren und gehobenen Dienst kritisch in die Diskussion eingeführt.
Frau Ministerin machte an verschiedenen Stellen deutlich, dass es ihr sehr auf eine gerechte und auskömmliche Bezahlung der Mitarbeiter*innen in der Justiz ankäme. Die Hausspitze sei diesbezüglich auch mit dem Finanzministerium im Austausch. Nach wie vor hinge der weitere Verlauf über die Eingruppierung der Geschäftsstellenmitarbeiter*innen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften auch maßgeblich von dem Ausgang der Verfassungsbeschwerde der Länder ab.
Die Umsetzung der Dienstvereinbarung zur ortsunabhängigen Arbeit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften (60/40 - beim Vorliegen der technischen Voraussetzungen) wird von den Kolleginnen und Kollegen sehr positiv wahrgenommen. Die Landesregierung hat es mit diesem mutigen Schritt geschafft, die Arbeitszufriedenheit deutlich zu steigern. Als problematisch wird nach wie vor die technische Ausstattung angesehen. Dies gilt sowohl für die Soft-, als auch für die Hardware (z. B. "langsame" Programme, fehlende Scanner und Laptops). In gemeinsamen Entwicklungsverbünden mit anderen Bundesländern sollen aber nach Aussage der Ministerin Synergieeffekte geschaffen werden, die einer fortschrittlichen Entwicklung dienlich sein dürften.
Ein weiterer Themenblock waren die Höhe der Reisekostenvergütung bei Dienstfahrten mit dem eigenen, aber im dienstlichen Interesse betriebenen Privat-PKW oder auch für die Reisetätigkeiten im Rahmen der Personalratsarbeit. Die Widrigkeiten bei der Anerkennung des privat anerkannten PKW wurden ebenso thematisiert, wie der Umgang des Dienstherrn bei Unfall oder Problemen mit Reparatur bedingten Ausfällen des privaten, aber im dienstlichen Interesse genutzten PKW.
Im gleichen Atemzug wurden die sich in Planung befindlichen Energiesparpläne der Landesregierung angesprochen. Frau Ministerin konnte hierzu noch keine konkreten Äußerungen tätigen. Sie machte aber deutlich, dass Optionen zur Einsparung von Räumlichkeiten in der gesamten Verwaltung geprüft werden würden. Herr Knecht erwähnte an dieser Stelle, dass der dbb m-v die Diskussionen mit Sorge betrachte und sehr genau beobachte, wie und an welchen Stellen Einsparungen erfolgen werden.
Abschließend haben wir uns als Gewerkschaft für eine Novelle des Personalvertretungsrechtes M-V stark gemacht. Insbesondere die Berücksichtigung der Möglichkeiten zur Nutzung von Medien (Videokonferenzen) im Rahmen der Gremienarbeit und Änderungen bei der Wahlordnung (Verhältniswahl) wurden thematisiert.
Im Ergebnis unseres Gespräches mit Frau Ministerin Bernhardt freuen wir uns über die freundliche und zugewandte Atmosphäre und den authentischen Austausch auf Augenhöhe in tatsächlich herausfordernden Zeiten. Diesem ersten Treffen sollen weitere Gespräche in jährlichen Abständen folgen.