An die Landespolitik sowie die Arbeitgeber und Dienstherrn appellieren wir, allen Bediensteten – egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet – jede erdenkliche Hilfestellung zuteil werden zu lassen. So fordern wir, die Regelungen des Bundes zu § 22 Absatz 2 der SUrlVO und § 21 TVöD durch die fundamental neuen Betreuungserfordernisse 1:1 auf Land und Kommunen zu übertragen und darüber hinaus größtmögliche Flexibilisierung bei besonderen Härtefällen zu schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
egal ob Nachwendezeit, (mitunter unnötige) Reformen, Finanz- und Flüchtlingskrise oder jetzt die Corona-Pandemie – der öD gibt, Sie geben alles für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes und zeigen damit sehr eindrucksvoll, dass man sich auf den öD verlassen kann.
Die jetzige noch nie dagewesene Ausnahmesituation verlangt allen Menschen Solidarität, Geduld und Verantwortungsbewusstsein ab. Seit Wochen werden insbesondere im Gesundheitssektor Höchstleistungen erbracht und ein Ende ist noch nicht abzusehen. Ärzteschaft, Pflegekräfte, Rettungsdienste, Feuerwehren, innere Sicherheit, Justiz, Lehrkräfte, Bedienstete der Gesundheitsämter, Krisenstäbe, Verwaltungen von Bund, Land und Kommunen – alle versuchen die Krise einzudämmen und zu managen. Dabei zeigen sich gerade im Gesundheitsbereich Schwachstellen, die mit einer besseren strukturellen Personal- und Ausstattungssituation hätten vermieden werden können. Ich kenne kein Krankenhaus und keine Pflegeeinrichtung, wo bereits ohne Corona nicht schon im Normalzustand Krisenstimmung herrschte. Die Kolleginnen und Kollegen dort brauchen all unsere Unterstützung und deshalb appelliert der dbb m-v an die Bürgerinnen und Bürger, sich Empfehlungen und Weisungen nicht zu verweigern. Es ist eigentlich ganz einfach: Wer jetzt ein bisschen kürzertritt, kann Leben retten.
Eine glückliche Hand an alle, die jetzt schwierige Entscheidungen treffen müssen und danke an alle, die diese Entscheidungen an vorderster Front rund um die Uhr umsetzen müssen.
An die Landespolitik sowie die Arbeitgeber und Dienstherrn appellieren wir, allen Bediensteten – egal ob tarifbeschäftigt oder verbeamtet – jede erdenkliche Hilfestellung zuteilwerden zu lassen. So fordern wir, die Regelungen des Bundes zu § 22 Absatz 2 der SUrlVO und § 21 TVöD durch die fundamental neuen Betreuungserfordernisse 1:1 auf Land und Kommunen zu übertragen und darüber hinaus größtmögliche Flexibilisierung bei besonderen Härtefällen zu schaffen.
Dazu gehört auch, dass bei künftigen Krisentreffen/-beratungen der öffentlichen Dienst nicht vergessen und auf das im dbb und seinen Mitgliedsgewerkschaften vorhandene Knowhow insbesondere im Bereich der inneren Sicherheit, der Bildung, im Strafvollzug und in der Justiz zurückgegriffen wird.
Wir stehen bereit für die gemeinsame Entwicklung tragfähiger Lösungen, machen aber auch bereits jetzt darauf aufmerksam, dass im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger der öD und die Daseinsvorsorge wieder so ertüchtigt wird, dass Menschen und Land beruhigt in die Zukunft blicken können. Zur Beruhigung der Menschen könnten nach unserer Auffassung mit Blick auf den Föderalismus zum Beispiel straffere Entscheidungsstrukturen gehören.
Mit den besten Wünschen
Eure DJG M-V