24. November 2020

Eingruppierung in die EG 9 a des Tarifvertrages der Länder (TV-L)

Treffen mit der Ministerin - Eingruppierung der Geschäftsstellenmitarbeiter*innen

Gemeinsam mit Katja Rosenau, Bernd Kammermeier (Vorsitzende der DJG M-V) und Dietmar Knecht (dbb M-V) konnte eine persönliche Unterredung mit Justizministerin Hoffmeister sowie Staatssekretärin Gärtner erfolgen. Wir konnten mit Frau Ministerin Hoffmeister in einen offenen Austausch treten und haben unsere Standpunkte bzgl. der Umgruppierung unserer Beschäftigten in den Staatsanwaltschaften und Gerichten unseres Landes ausgetauscht.

Dem Ministerium ist dabei vollkommen klar, dass es am Zuge ist und handeln muss. Zunächst wurde in Aussicht gestellt, dass für sämtliche vorliegenden Anträge die "Einrede der Verjährung" noch in diesem Jahr erklärt wird. Es sollen damit also keinesfalls Ansprüche ab dem nächsten Jahr verfallen. Weiterhin wurde uns versichert, dass es einen regelmäßigen Austausch mit dem Finanzministerium zur Frage der Umsetzung der Umgruppierungen gebe. Man nehme die Urteile des Bundesarbeitsgerichtes sehr ernst und arbeite an der Umsetzung.

Weiterhin wurden uns natürlich auch die Bedenken des Ministeriums bei einer vollständigen Umsetzung der Umgruppierungen und deren Folgen vorgetragen. Zum einen wird natürlich immer das "Abstandsgebot" zu anderen Berufsgruppen vorgetragen, zum anderen mögliche Ungerechtigkeiten bei ungleichen Behandlungen in den Gerichten und Staatsanwaltschaften selbst. Aktuell seien die Präsidenten, Direktoren und Leitenden Oberstaatsanwälte damit befasst, die Arbeitsplätze auf entsprechende schwierige Tätigkeiten im Sinne des Arbeitsvorganges und des Tarifvertrages zu prüfen. Es ergäben sich zum Teil sehr große Unterschiede, was große Verwerfungen unter den Kolleginnen und Kollegen provozieren könnte. Für diese Probleme gebe es aktuell keine Lösung und wir wurden eingeladen, konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten.  

Wir haben unseren Standpunkt dahingehend erläutert, dass wir in Zeiten der Digitalisierung keineswegs mehr zu einfachen Schreibdiensten an den Gerichten und Staatsanwaltschaften zurückkehren können. Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten eine wertvolle Arbeit, die auch entsprechend der gesetzlichen Grundlagen vergütet werden müsse. Weiterhin sei auch nicht daran zu denken, auf tarifvertraglicher Ebene ein Aufweichen des Arbeitsvorganges anzustreben, was auch die Arbeitgeberseite mittlerweile einsehen musste. Das Ministerium überraschte uns dahingehend, dass nun auch wieder offen darüber nachgedacht werden würde, im ehemals mittleren Dienst zu verbeamten. Eine langjährige Forderung von uns, die in den letzten Jahren immer nur belächelt wurde. Tatsächlich würde sich die Problematik der Eingruppierung mit einer entsprechenden Dienstpostenbewertung und einem Einstiegsamt A7 für Beamtinnen und Beamte etwas abschwächen. Die Grundsätzlichkeit des Themas verlöre dabei aber kaum an Brisanz.

Wir haben uns darauf geeinigt, das Thema weiterhin offensiv und vor allem im gemeinsamen Austausch zu begleiten. Es ist keinem daran gelegen, die Kolleginnen und Kollegen auf den Klageweg zu verweisen. Nach wie vor warten alle auf die Urteilsgründe der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes aus dem September diesen Jahres. Wir werden weiterhin versuchen positiven Druck auf die Verantwortlichen auszuüben, um möglichst schnell allen Beteiligten zu ihrem Recht und vor allem zu einer gerechten Eingruppierung zu verhelfen. Für Ratschläge und Hilfreiches aus dem Kreis der Beschäftigten, wie eine Umgruppierung erfolgreich gelingen könnte, wären wir natürlich ebenfalls dankbar, so Kammermeier abschließend.

dbb News